5. Liechtensteiner Koffermarkt im Zentrum von Eschen, 14. Juni 2019, 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Verkaufsfläche:
Bei der Ausstellungsfläche handelt es sich um von der Veranstalterin gestellte Markttische inklusive Bestuhlung/Festbänke.
Die Standfläche beträgt ca. 80 x 90 cm. Die Ausstellerin/der Aussteller präsentiert und verkauft die Produkte ausschliesslich aus einem Koffer heraus (Masse höchs- tens 80 x 70 cm). Um der Marktatmosphäre gerecht zu werden, werden die Ausstellenden angehalten einen möglichst alten oder nostalgischen Koffer als Ausstellungsfläche zu nutzen.
Für die Dekoration der Verkaufsfläche sind die Ausstellenden selbst verantwortlich. Es ist zu empfehlen, eine Tischdecke / Laken als Unterlage für den Koffer und als Standabdeckung mitzubringen. Aufbauten in die Höhe sind erlaubt. Koffer sollte immer sichtbar bleiben.
Produkt:
- Die Produkte sind von Privatpersonen selbst- und handgemacht sowie von guter Qualität.
- Esswaren dürfen nur hygienisch verpackt und nicht zum Verzehr an Ort angeboten werden.
- Die Produkte müssen aus einem von der Ausstellerin /dem Aussteller mitgebrachten Koffer verkauft werden. Die Koffer dürfen selbstverständlich nachgefüllt werden. Nachfüllware kann unter dem Tisch gelagert werden.
- Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung ab.
- Versicherung ist Sache der Ausstellerin/des Ausstellers.
- Der jeweilige Verkaufserlös gehört vollumfänglich dem/der entsprechendenAussteller/in.
- Jede Ausstellerin/ jeder Aussteller ist für allfällig steuerrelevantes Abrechnenselbst verantwortlich.
- Die Veranstalterin gibt keine Verkaufsgarantie.
Kosten:
- Die Standmiete beträgt pro Standfläche CHF 20.00 (ca. 80 x 90 cm).
- Pro ausstellende Person wird ein Kofferplatz vergeben.
- Mit dem Versand der Rechnung und der Bezahlung der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme definitiv bestätigt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionenwird der Standplatz weitergegeben.
- Die Einteilung der Standplätze wird von der Veranstalterin festgelegt. Kurzfristige Änderungen behält sich die Veranstalterin vor.
Bewerbung des Anlasses:
Der Anlass wird über verschiedene Kanäle beworben: Flyer in alle Haushaltungen der Gemeinde Eschen und Versand an die Kundschaft der Veranstalter/innen, Pressemitteilung, Homepages der Veranstalter/innen, Facebook, Veranstaltungskalender (Zeitungen, Radio), Gemeindekanal, LED-Tafel-Gemeinde und über Mund zu Mund Propaganda bekannt gemacht.
Buchung und Stornierung:
Die fällige Standmiete muss innert sieben Tagen nach Erhalt der Bestätigung auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Diese Buchung ist damit verbindlich. Sollte die Standmiete nicht fristgerecht entrichtet werden, wird der Platz weitergegeben. Alle gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Bei Absage einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers wird der Teilnahmebetrag nur dann erstattet, wenn ein Ersatzteilnehmer bzw. eine Ersatzteilnehmerin gefunden werden konnte. Bei Nichtstattfinden der Veranstaltung wird die komplette Standmiete an die Ausstellenden zurück erstattet. Alle weiteren Kosten sind von den Ausstellenden selbst zu tragen.
Ausschlussgründe:
Teilnehmende sind vom Markt auszuschliessen, wenn ein Standplatz nicht oder nicht rechtzeitig eingenommen wird, wenn grundlegend andere Waren angeboten werden als in der Bewerbung beschrieben oder wenn der Teilnahmebetrag nicht vollständig gezahlt wurde.
Ablauf der Veranstaltung:
- Die Öffnungszeiten des Koffermarktes am Freitag, den 14. Juni 2019 sind von 17.30 bis 20.30 Uhr.
- Der Aufbau erfolgt von 16.00 bis 17.30 Uhr und der Abbau von 20.30 bis 21.00 Uhr.
Die Verkaufsfläche muss vor Marktbeginn vollständig eingerichtet sein. Müll und Verpackungsmaterial sind beim Abbau von den Ausstellenden selbst zu entsorgen und der Stand ist so zu verlassen, wie er vorgefunden wurde. Die Ausstellenden verpflichten sich, den Stand mit den bei der Veranstalterin angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten.
Wichtig:
Der Koffermarkt findet im Freien statt. Kerzen oder andere „Leuchtmittel“ sind erlaubt. Strom wird nicht zur Verfügung gestellt.
Haftung Standplatz:
Für Personenschäden, die durch die Ausstellenden, seine Waren, Standzubehör, oder das Personal selbst verursacht werden, haften die Ausstellenden. Die Ausstellenden sind selbst für die Bewachung ihrer Stände zuständig.
Mit der Zahlung der Standmiete akzeptieren die Ausstellenden die Bedingungen.